Die betriebliche Altersvorsorge
Ihre Mitarbeitenden in guten Händen
Warum ist die bAV interessant?
Rechtsanspruch erfüllt
Als Arbeitgebender sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmenden eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen.
Gut für Image, Motivation und Mitarbeiterbindung
Arbeitgebende, die Ihre Mitarbeitenden zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen und diese vielleicht sogar durch Zuschüsse dabei unter stützen, zeigen soziale Verantwortung. Das wirkt sich positiv auf das Image aus, erhöht die Bindung an das Unternehmen und steigert die Motivation.
Mittel zur Mitarbeitergewinnung
Bei der Personalgewinnung kann eine gute betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen. Oftmals beeinflusst ein interessantes Vorsorgepaket die Entscheidung der Wunschkandidaten mehr, als z.B. ein Firmenwagen. Mit einer durchdachten betrieblichen Altersvorsorge machen Sie Ihr Unternehmen fit für den „War for Talents“.
Bilanzneutral und gut kalkulierbar
Eine Direktversicherung verhält sich bilanzneutral. Sie muss nicht in der Bilanz aktiviert werden.
Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen werden auch keine Beiträge für den Pensionssicherungsverein fällig.
Scheidet er aus Ihrem Unternehmen aus, geben sich folgende Möglichkeiten:
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Der neue Arbeitgebende übernimmt den Vertrag.
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Über den neuen Arbeitgebenden wird eine neue Direktversicherung ab geschlossen. Das vorhandene Versorgungskapital aus dem ersten Vertrag wird auf den neuen Vertrag übertragen.
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Der Arbeitnehmende kann den Vertrag aus eigenen Beiträgen weiterfinanzieren.
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Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, er läuft also ohne weitere Beitragszahlungen mit entsprechend reduzierter künftigen Rente weiter. Eine Direktversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse, sie ist insolvenzgeschützt.