Die betriebliche Altersvorsorge

Ihre Mitarbeitenden in guten Händen

Warum ist die bAV interessant?

Rechtsanspruch erfüllt

Als Arbeitgebender sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmenden eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen.

Gut für Image, Motivation und Mitarbeiterbindung

Arbeitgebende, die Ihre Mitarbeitenden zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen und diese vielleicht sogar durch  Zuschüsse dabei unter stützen, zeigen soziale Verantwortung. Das wirkt sich positiv auf das Image aus, erhöht die Bindung an das Unternehmen und steigert die Motivation.

Mittel zur Mitarbeitergewinnung

Bei der Personalgewinnung kann eine gute betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen. Oftmals beeinflusst ein interessantes Vorsorgepaket die Entscheidung der Wunschkandidaten mehr, als z.B. ein Firmenwagen. Mit einer durchdachten betrieblichen Altersvorsorge machen Sie Ihr Unternehmen fit für den „War for Talents“.

Bilanzneutral und gut kalkulierbar

Eine Direktversicherung verhält sich bilanzneutral. Sie muss nicht in der Bilanz aktiviert werden.
Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen werden auch keine Beiträge für den Pensionssicherungsverein fällig.
Scheidet er aus Ihrem Unternehmen aus, geben sich folgende Möglichkeiten:

  • Der neue Arbeitgebende übernimmt den Vertrag.

  • Über den neuen Arbeitgebenden wird eine neue Direktversicherung ab geschlossen. Das vorhandene Versorgungskapital aus dem ersten Vertrag wird auf den neuen Vertrag übertragen.

  • Der Arbeitnehmende kann den Vertrag aus eigenen Beiträgen weiterfinanzieren.

  • Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, er läuft also ohne weitere Beitragszahlungen mit entsprechend reduzierter künftigen Rente weiter. Eine Direktversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse, sie ist insolvenzgeschützt.

Ersparnis

Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge auf die abgeführten Beiträge zur Direktversicherung bis max. 4 % der  Beitragsbemessungsgrenze der GRV (2024: 302 Euro monatlich). Beiträge, die Sie als Arbeitgebender freiwillig zuschießen, sind Betriebsausgaben.

Zuschusspflicht

Seit 2019 müssen für neu abgeschlossene, durch Gehaltsumwandlung finanzierte bAV-Verträge 15 % des um
gewandelten Sparbetrags als Arbeitgeberzuschuss einbezahlt werden. Für bereits bestehenden Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden, gilt diese neue Zuschusspflicht ab 2022.
Bestehende Versorgungszusagen, die einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV bereits vorsehen, erfüllen diese Neuverpflichtung zum Zuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht automatisch.

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